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Job, auto, Wohnung

Die wichtigsten Entscheidungen

Eine Übersicht

Kommen wir in Punkt 3 der Weltreise Planung zu den wichtigen Angelegenheiten wie Job, Auto, Wohnung und Abmeldung aus Deutschland. Der Job ist neben der Finanzierung das wohl größte Hindernis einer Weltreise. Wir zeigen dir alle Optionen und gehen auf die Vor- und Nachteile ein. Dazu erklären wir dir, wann ein Gang zum Arbeitsamt nötig ist und was du mit deiner gesetzlichen Krankenkasse während deiner Reise beachten musst. Wir versuchen uns kurz zu fassen, aber gerade wenn du deinen Job kündigst, müssen einige Dinge beachtet werden. Dafür geht es beim Auto und der Wohnung umso schneller.

Job

Kündigung, Teilzeitmodell oder doch unbezahlter Urlaub? Wir erläutern alle Optionen und stellen die Vor- und Nachteile gegenüber!

Auto

Was mache ich mit meinem Auto während der Weltreise? Abmelden, verkaufen oder verleihen? Was ist mit Steuer und Versicherung?

Wohnung

Was passiert mit meiner Wohnung? Welche Optionen habe ich und was muss ich bei Kündigung und Zwischenmiete beachten?

Disclaimer
Alle folgenden Infos basieren auf unseren eigenen Erfahrungen und Recherchen und stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar. Der Beitrag richtet sich zudem eher an Berufstätige in einem Angestelltenverhältnis. Bei Selbstständigen oder Beamten können die Regelungen abweichen.

Job

Berufe sind zwar grundsätzlich sehr unterschiedlich, aber für die Weltreiseplanung kommt man in den meisten Fällen auf die drei Optionen Kündigung, Teilzeitmodell oder unbezahler Urlaub zurück – unabhängig davon, wo man tätig ist oder wie zufrieden oder unzufrieden man mit seinem Beruf ist. Gehen wir mal alle Optionen durch, beginnend mit der Ausführlichsten:

Kündigung
Die scheinbar extremste Form eine Weltreise zu realisieren, denn Kündigungen sind mit viel Unsicherheit verbunden: finanzielle Abstriche, keine Sozialversicherungen, Chaos mit dem Arbeitsamt und Zukunftsängste. Doch viele dieser Ängste sind teilweise unbegründet und zudem erhält man durch eine Kündigung das Maximum an Flexibilität. Doch was ist bei der Kündigung zu beachten, was passiert mit der gesetzlichen Krankenversicherung und musst du dich arbeitslos melden? Alles beginnt mit deiner Kündigung.

Bei einer eigenständigen Kündigung ist zuerst die Kündiungsfrist zu beachten. Gesetzlich beträgt diese nach §622 BGB vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats und steigt mit der Betriebszugehörigkeit. Allerdings weichen Arbeitsveträge häufig von dieser Reglung ab und haben eine längere Kündigungsfrist. Check daher unbedingt deinen Arbeitsvertrag. Bei individueller Vereinbarung oder langer Betriebszugehörigkeit können das teilweise mehrere Monate sein. Eine wirksame Kündigung bedarf zwingend der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen.

So – du hast gekündigt, aber was ist mit der Krankenversicherung? Für den Monat nach Beendigung deiner Beschäftigung bist du in Deutschland noch automatisch versichert („nachgehender Leistungsanspruch“), danach müsstest du dich theoretisch freiwillig gesetzlich krankenversichern, denn solange du in Deutschland gemeldet bist, herrscht Krankenversicherungspflicht. Aber die gesetzliche Krankenkasse kommt nicht für Behandlungskosten im außereuropäischen Ausland auf, weswegen es ja unnötig wäre, weiterhin Beiträge zu zahlen, wenn die Leistung dafür nicht erbracht werden kann. Dafür hast du ja deine private Auslandskrankenversicherung. Also was tun?

Trete rechtzeitig mit deiner Krankenkasse in Kontakt, um dich ab dem Start deiner Weltreise abzumelden und frage nach, ob eine kostenpflichtige Anwartschaft für die Wiederaufnahme nach Rückkehr nötig ist. Für jüngere Leute sollte das nicht der Fall sein – bei Älteren oder Selbstständigen könnte es vielleicht Sinn machen. Für die Abmeldung bei der Krankenkasse sollte ein Zweizeiler mit den Eckdaten (Mitgliedsnummer, letzter Tag des Beschäftigungsverhältnisses, Start der Reise, ggf. voraussichtliche Rückkehr) und die Vorlage deiner Auslandskrankenversicherung ausreichen. Die Anmeldung nach Rückkehr erfolgt dann entweder über deinen Arbeitgeber oder durch die Bundesagentur für Arbeit, falls du Arbeitslosengeld beziehst. Du kannst dich aber auch proaktiv vorher bei deiner Krankenkasse melden und über die Rückkehr informieren.

Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse ruht nach einer Kündigung. Wenn du um jeden Preis Beitragslücken vermeiden möchtest, kannst du den Mindestbetrag von etwa 80€ monatlich freiwillig bezahlen, um die negativen Auswirkungen auf deine zukünftige gesetzliche Rente zu minimieren.

Kommen wir nun zum letzten und wohl kompliziertesten Punkt: der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitslosengeld. Im Internet kursieren viele unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Infos, aber wir sortieren das Ganze mal auf Grundlage unserer Erfahrungen mit der Arbeitsagentur. Das Wichtigste vorab: Niemand ist dazu verpflichtet sich beim Arbeitsamt zu melden! Wenn du keine Leistungen in Anspruch nehmen möchtest, kannst du dieses Kapitel überspringen und musst dich lediglich wie oben beschrieben bei der gesetzlichen Krankenkasse abmelden. Für diejenigen, die sich absichern wollen, wird es tatsächlich etwas bürokratischer. Doch bevor wir zu den Details kommen, sollte man erstmal zwischen zwei Arten differenzieren:

Wenn du weniger als 18 Monate unterwegs sein wirst und vor deiner Weltreise zwölf Monate in einem festen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hast, musst dich nicht vorab bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend oder arbeitslos melden – auch wenn du direkt nach der Reise Arbeitslosengeld beantragen möchtest. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bestehen, wenn du zwölf der letzten 30 Monate gearbeitet hast. Diese Regelung gilt seit Januar 2020. Zuvor wurde auf Basis von 24 Monaten kalkuliert.

Aber was ist mit der Sperrfrist? 
Normalerweise gilt für den Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Sperrfrist von drei Monaten bei Eigenkündigung. Doch diese Sperrfrist läuft während deiner Reise ab, selbst wenn du dich nicht vorher beim Arbeitsamt meldest. Denn maßgeblich für die Sperrfrist ist der Zeitpunkt der Beschäftigungslosigkeit und nicht wie oft vermutet die Arbeitslosenmeldung. Von daher hast du ab Tag 1 deiner Rückkehr Anspruch auf Arbeitslosengeld, ohne vor deiner Reise mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen zu müssen. Aber wir haben im Internet Berichte gelesen, bei denen das Arbeitsamt die Ablauf der Sperrfrist während der Reise ohne vorherige Arbeitslosenmeldung nicht anerkannt hat. Kontaktiere deine lokale Arbeitsagentur vor der Reise, um hierbei auf Nummer sicher zu gehen.

Wichtiger Hinweis
Um nach deiner Reise Arbeitslosengeld zu beantragen, benötigst du grundsätzlich eine Arbeitsbescheinigung aller deiner Arbeitgeber der letzten fünf Jahre. Das kannst du theoretisch auch nach der Weltreise anfordern, aber es macht Sinn, diese bereits vorab oder zumindest frühzeitig vor der Rückkehr anzufragen, damit du den Antrag auf Arbeitslosengeld zeitnah ausfüllen kannst und nicht noch auf die Arbeitsbescheinigung warten musst.

Bei einem Auslandsaufenthalt von über 18 Monaten musst du vor deiner Weltreise zur Bundesagentur für Arbeit, um dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für vier Jahre zu sichern. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Im Falle einer Reise von über 18 Monaten mit anschließendem Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt die Sache tatsächlich etwas komplizierter und bürokratischer zu werden, da du bereits im Vorfeld der Reise einige Schritte unternehmen musst. Aber der Reihe nach:

Nach deiner Kündigung solltest du dich beim Arbeitsamt (offiziell: Bundesagentur für Arbeit) arbeitssuchend (nicht arbeitslos) melden.

  • Wann?
    Drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung, sofern deine Kündigungsfrist kürzer als drei Monate ist. Einfach gesagt: Sofort nach deiner Kündigung!
  • Wie und wo?
    Telefonisch, persönlich oder am besten online bei der Bundesagentur für Arbeit
    (unter Punkt 1 den Button „online arbeitssuchend Button“ klicken. Dazu musst du dich erst als Privatperson registrieren. Der Button führt dich direkt auf die Registrierungsseite. Nach der Anmeldung erhältst du innerhalb von wenigen Tagen einen PIN per Post, mit dem du dein Konto vollständig aktivieren kannst. Die Arbeitssuchendmeldung funktioniert aber bereits ohne die PIN-Freischaltung)
  • Warum?
    Die Arbeitssuchendmeldung ist für die kommenden Schritte wie Arbeitslosenmeldung oder die Beantragung des Arbeitslosengeldes notwendig, um dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für vier Jahre zu sichern. Bei Reisen über 18 Monate verfällt dein Anspruch, selbst wenn du zwölf Monate vor deiner Reise durchgehend gearbeitet hast. 

Für die Arbeitssuchendmeldung musst du einige Auskünfte über dich machen (z.B. Sozialversicherungsnummer, berufliche Tätigkeit, Ende der Beschäftigung). Ein paar Tage später wirst du auch einen Anruf oder einen Brief von der Arbeitsagentur erhalten, um ein paar weitere Angaben über dich zu machen (Schulabschluss, Ausbildung, Studium, Berufserfahrung).

Im nächsten Schritt musst du dich arbeitslos melden. Vorher hattest du dich ja nur arbeitssuchend gemeldet und warst noch in deinem alten Job beschäftigt. Du kannst dich frühstens drei Monate vor deiner zukünftigen Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Das ist für den Leistungsbezug zwingend erforderlich und muss persönlich bei deiner Agentur für Arbeit erfolgen. Ein Termin ist dafür nicht notwendig, nur dein Personalausweis.

Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, benötigst du die Arbeitsbescheinigungen deiner Arbeitgeber der letzten fünf Jahre, zu dessen Ausstellung sie verpflichtet sind. Allerdings kann die Bescheinigung erst mit deiner letzten Gehaltsabrechnung ausgestellt werden. Den Antrag auf Arbeitslosengeld kannst du trotzdem schon ausfüllen und die Arbeitsbescheinigung nachreichen.

Um dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für vier Jahre zu sichern, musst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Denn erst die Bewilligung dieses Antrages sichert dir deinen Anspruch für weitere vier Jahre! Sollte der Antrag abgelehnt werden, gilt die oben beschriebene Regelung mit den 30 Monaten.

Du kannst den Antrag online ausfüllen (Punkt 4) und musst dafür deine Beschäftigungen der letzten fünf Jahre auflisten, Infos zu der Kündigung angeben und im letzten Schritt die Arbeitsbescheinigung hochladen. Diese kann allerdings auch online nachgereicht werden.

Vor dem Start deiner Reise musst du dich beim Arbeitsamt abmelden, da du für die Dauer deiner Reise dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wir hatten das direkt im ersten Telefonat mit der Arbeitsagentur gemacht und das Abmeldedatum auf den Tag unseres Abfluges gelegt. Daraufhin erhälst du einen Aufhebungsbescheid, wodurch sämtliche Leistungsansprüche wegfallen – also das Arbeitslosengeld und auch die Krankenversicherung.

Melde dich wie oben beschrieben bei der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Zuerst solltest du dich wieder beim Einwohnermeldeamt anmelden, falls du dich aus Deutschland abgemeldet hast. Danach musst du zum Arbeitsamt, um dich erneut arbeitslos zu melden. Damit erfolgt für gewöhnlich auch die Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der du vorher versichert warst. Aber du kannst dich vorher schonmal proaktiv bei deiner Krankenkasse melden und deine Rückkehr mitteilen. Danach kannst deinen bereits gestellten Antrag auf Arbeitslosengeld nutzen oder einen neuen Antrag erstellen, um den Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld 1 zu erhalten. Damit erhältst du bereits am Ende des Monats den dort aufgeführten Betrag auf dein Konto (60% des letzten Nettogehaltes, 67% wenn du Kinder hast), da die dreimonatige Sperrfrist für Eigenkündigung ja bereits während deiner Weltreise abgelaufen ist. In der Zwischenzeit beginnen die Gespräche für die Berufsberatung und Jobvermittlung.

Puh – einmal tief durchatmen! Das wars zu Kündigung, Arbeitsamt und gesetzlicher Krankenversicherung. Hier sind wirklich viele Dinge zu beachten, allerdings hat man dadurch die Gewissheit, nach der Weltreise finanziell ein Stück weit abgesichert zu sein.

Anmerkung zur Abmeldung aus Deutschland
Wir sind hier definitiv keine Experten und verweisen gerne auf andere Blogs, die tiefer auf die Regelungen sowie Vor- und Nachteile eingehen. Kurz gesagt: Laut Bundesmeldegesetzt § 17, Abs. 2 musst du dich abmelden, wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland hast. Besonders für Selbstständige mit Gewerbe ist eine Abmeldung allerdings nachteilig, da mit einer Abmeldung aus Deutschland auch eine Gewerbeabmeldung einhergeht. Dazu gesellen sich andere Nachteile wie mögliche Schwierigkeiten mit dem Bankkonto, der Autoabmeldung oder ein generell höherer bürokratischer Aufwand.

Teilzeitmodell
Das Teilzeitmodell hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele Vorteile, bedarf allerdings einer sehr langen Planungs- und Vorlaufzeit. Dabei gehst du für einen vorher definierten Zeitraum für die Hälfte deines Gehaltes Vollzeit arbeiten. Nach dieser Ansparphase gehst du für den gleichen Zeitraum garnicht mehr arbeiten, bekommst aber trotzdem 50% deines Gehaltes. Das Teilzeitmodell geht dabei insgesamt immer doppelt so lange wie deine Auszeit. Ein kurzes Beispiel verdeutlich das Prinzip:

Ausgangssituation

Ansparphase

Ausgleichsphase

So sicherst du dir ein dauerhaftes Einkommen während der Reise, ohne aktiv zu arbeiten. Dazu hast du die Sicherheit, nach Rückkehr wieder in deinen Job zurückzukehren und die ganzen Sozialversicherungen bleiben auch während der Auszeit bestehen. Eine Auslandskrankenversicherung brauchst du natürlich trotzdem! Beamte und gleichgestellte Angestellte des Öffentlichen Dienstes haben sogar einen Anspruch auf dieses Teilzeitmodell und auch in der freien Wirtschaft wird es immer geläufiger, gerade bei größeren Unternehmen und langjährigen Mitarbeitenden.
Das ganze Modell funktioniert natürlich auch für andere Zeiträume, z.B. für eine dreimonatige oder sogar einjährige Auszeit. Aber gerade bei längeren Zeiträumen kann die Ansparphase sehr mühselig sein und man verliert durch die langfristige Planung an Flexibilität. Aber vielleicht ist es ja das perfekte Modell für dich und deinen Arbeitgeber.

Unbezahlter Urlaub
Ein langfristiger, unbezahlter Urlaub kann für dich eine gute Option sein, wenn sich ein Teilzeitmodell nicht realisieren lässt, du aber mit deinem Arbeitgeber grundsätzlich einig bist, dass du nach deiner Auszeit wieder einsteigen möchtest.
Das Modell ist recht simpel:

Du einigst dich mit deinem Arbeitgeber auf einen festen Zeitraum und bist für diesen Zeitraum ohne Gehaltszahlungen freigestellt und kehrst nach Ablauf wieder zurück zum Unternehmen. Andere Bestandteile des Vertrages (wie z.B. Kündigungsfristen) bleiben auch während des unbezahlten Urlaubes bestehen. Auch hier musst du dich definitiv mit deiner Krankenversicherung in Verbindung setzen, denn ohne die Gehaltszahlungen entfällt der Schutz aller Sozialversicherungen nach vier Wochen. Die Prozedur mit der Krankenkasse sollte dann ähnlich wie bei einer Kündigung sein, um die Mitgliedschaft für die Dauer der Reise zu beenden. Du kannst auch überlegen, die Beiträge für deine Rentenversicherung (80€ / Monat) freiwillig zu zahlen, um beim zukünftigen Renteneintritt keine Abstriche in Kauf nehmen zu müssen.

Alle Optionen im Vergleich

VorteileNachteile
Kündigung• Flexibilität
• Freiheitsgefühl
• Arbeitslosengeld nach Rückkehr
• Aufwand mit Arbeitsamt
• Abmeldung gesetzliche Krankenkasse
• kein Einkommen während Reise
• Jobsuche während/nach Reise
Teilzeitmodell• Festes Einkommen während Reise
• Jobsicherheit bei Rückkehr
• Keine Abmeldung gesetzliche Krankenkasse
• Lange Vorlaufzeit
• unflexibel
• mühsame Ansparphase
• wird nicht überall angeboten
Unbezahlter Urlaub• Jobsicherheit bei Rückkehr• Abmeldung gesetzliche Krankenkrasse
• unflexibel
• kein Einkommen während Reise

Auto

So, kommen wir mal zu einem etwas leichteren Punkt: dem Auto! Im Idealfall hast du keins und kannst diesen Planungsschritt guten Gewissens überspringen. Yeah! Andernfalls bleiben für dich drei Optionen: 

Wohnung

Nach dem langen Thema Job und dem kurzen Thema Auto kommen wir zum letzten Punkt: der Wohnung. Auch hier sind alle guten Dinge wieder drei: Wohnung leer stehen lassen, Wohnung zwischenvermieten oder Wohnung kündigen. Die erste Option ist besonders für Mieter keine lukrative Möglichkeit – daher überspringen wir das direkt mal und kommen zur Zwischenmiete.

Zwischenmiete
Für viele wohl einer der besten Optionen, besonders wenn Start- und Endzeitpunkt der Reise bekannt sind. So hast du keine zusätzlichen Kosten für die Wohnung und kommst nach der Weltreise wieder in deine gewohnte Umgebung zurück. Im Idealfall findest du einen Zwischenmieter für die gesamte Reisedauer. Andernfalls benötigst du etwas Hilfe von Bekannten für die folgenden Schlüsselübergaben und Kontrollen. Aber bevor du auf die Suche nach einem Zwischenmieter gehst, solltest du ein paar Punkte abklären.

Zuerst benötigst du die Zustimmung deines Vermieters für die Zwischenmiete (als Eigentümer natürlich nicht). Check deinen Mietvertrag, ob etwas zur Zwischenmiete vereinbart wurde. Falls nicht, kontaktiere deinen Vermieter und schildere die Situation und hoffe, dass er zustimmt. Falls nicht, gibt es Gesetze, die deine Argumentation stützen könnten. Aber sollte es soweit kommen, wäre die Kündigung fast schon ratsamer. 

Als erstes solltest du im Bekannten- und Freundeskreis nachfragen. Es ist immer besser, die Wohnung an eine halbwegs vertraute Person zu vermieten. Sonst kannst du die Wohnung bei verschiedenen Plattformen inserieren. Besonders gut geeignet sind:

All diese Plattformen sind für Anbieter kostenlos und weit verbreitet. Immobilienscout24 hat nur eine eingeschränkte Nutzung für kostenlose Mitglieder (Anzeige max. 2 Wochen online & nur 25 Kontaktanfragen).

Vermiete die Wohnung nicht unter Wert und beachte mindestens alle Kosten (Warmmiete, Kaltmiete, Strom, Internet, GEZ) und verlange auch etwas mehr, falls du die Wohnung komplett möbliert überlässt. Checke mal den Markt aus und verlange zu Beginn lieber zu viel als zu wenig. Denk auch an eine angemessene Kaution (je nach Vermietungsdauer) und Vorauszahlung der ersten Monatsmiete.

Überprüfe vor oder spätestens während einer Besichtigung Personalausweis, Einkommens- und Zahlungsnachweise sowie Haftpflichtversicherung des potentiellen Untermieters. Sei hier lieber etwas päpstlicher als der Papst als zu locker – es geht um viel Geld und du möchtest dich nicht vom anderen Ende der Welt mit Problemen mit deinem Zwischenmieter rumschlagen und ggf. Mietzahlungen hinterher rennen.

Setze einen Zwischenmietvertrag auf. Wichtig hierbei sind die korrekten Eckdaten sowie die Haftung des Zwischenmieters. Denn für Schäden bist nach wie vor du als Mieter verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit musst du an den Zwischenmieter weitergeben.
Im Internet gibt es zahllose Vorlagen für Zwischenmietverträge. Sonst bietet rechtsdokumente.de einen guten Service. Man kann dort eine Testversion für sieben Tage nutzen, in dieser Zeit den Zwischenmietvertrag erstellen und danach das Abo kündigen. Du musst nur die Eckdaten eintragen und die Seite generiert dir automatisch den Vertrag.

Ergänzend solltest du noch eine Inventarliste mit allen Gegenständen und Möbeln der Wohnung anfertigen und in einem Übergabeprotokoll dokumentieren.

Kläre im Zweifel nochmal mit deiner Hausratversicherung, ob der Versicherungsschutz gleichermaßen bei der Untermiete bestehen bleibt.
Zu guter Letzt musst du dich noch um deine Post kümmern. Entweder du hast jemanden, der so nett ist, den Briefkasten regelmäßig zu leeren, oder du erstellst einen kostenpflichtigen Nachsendeauftrag an eine Adresse deines Vertrauens.
Zur Sicherheit kannst du noch ein Schlüsselpaar bei Bekannten in der Nähe deponieren, die in Notfällen helfen können.

Kündigung
Findest du keinen Zwischenmieter oder hast ein ungutes Gefühl dabei, jemand Fremden dauerhaft in deiner Wohnung leben zu lassen, bleibt dir in der Regel nur die Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt dabei meistens drei Monate, kann aber im Mietvertrag auch abweichen.

Prüfe möglichst zeitnah, am besten schon vor deiner Kündigung, die mit der Wohnung zusammenhängenden Verträge (Strom, GEZ, Internet), um zu verhindern, dass du auf Reisen einer dieser Knebelverträge mit dir rumschleppst. Nutze die Zeit während der Kündigungsfrist, um deine Wohnung auszumisten. Verkaufe und verschenke alles, was du nicht mehr benötigst, und pack den Rest in Kartons.

Als nächstes musst du dir überlegen, was du mit deinen Möbeln machst. Du hast zwei Optionen: Alles verkaufen und nur das Nötigste behalten oder das meiste behalten und einen Lagerraum/Garage mieten. Zweiteres ist allerdings nicht so günstig. Vielleicht hat ja jemand in deinem Bekanntenkreis irgendwo einen Kellerraum oder einen Teil der Garage frei, wo du auch größere Möbelstücke unterkriegst. Zuletzt musst du dich bei einer Kündigung deiner Wohnung auch aus Deutschland abmelden. An dieser Stelle verweisen wir auf die Infobox im oberen Bereich.

Fazit

Alles sehr wichtige Themen, aber wir wollen hier niemandem zu etwas raten. Die Entscheidung, was für dich am besten ist, kannst nur du selbst treffen – egal ob beim Job, dem Auto oder der Wohnung. Wir hoffen, diese Übersicht unterstützt dich bei deiner Entscheidung und wir konnten dir etwas helfen sowie alle offenen Fragen klären. Leider gehören auch solche Sachen zur Weltreiseplanung dazu… Und das sogar in einem Recht großen Umfang. Aber alles halb so wild! Die nächsten Schritte sind zwar auch eher bürokratischer Natur, aber dafür deutlich schneller abgehakt!

Zu Beginn unserer Planung hatten wir beruflich eher mit dem Modell des unbezahlten Urlaubs geliebäugelt, um nach der Weltreise wieder in unsere Jobs zurückkehren zu können. Doch aufgrund der globalen Lage war uns das Maximum an Flexibilität wichtiger und daher haben wir uns für die Kündigung entschieden. Obwohl unsere Weltreise für weniger als 18 Monate geplant war, haben wir uns beim Arbeitsamt vorab arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Einfach um die Sicherheit zu haben, dass der Ablauf der Sperrfrist während der Reise anerkannt wird und wir im Zweifel auch länger als eineinhalb Jahre unterwegs bleiben können, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren.

Bei der Wohnung hat es sich ähnlich verhalten: Bei unbezahltem Urlaub mit fixem Rückkehrdatum hätten wir eine Zwischenmiete vorgezogen, um nach der Reise wieder in unsere gewohnte Umgebung zu kommen und keinen Stress mit der Wohnungssuche zu haben. Aber mit der beruflichen Kündigung ist auch die Entscheidung gefallen, die Wohnung zu kündigen und nur das Nötigste zu behalten, um auch hier möglichst flexibel zu sein. Horsts 15 Jahre altes Auto haben wir verkauft – es hätte es ohnehin nicht nochmal über den TÜV geschafft.

Jobs gekündigt, Wohnung gekündigt, Auto verkauft – So gesehen haben wir fast alle Zelte in Deutschland abgebrochen!