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Die Jobfrage

Und der Gang zum Arbeitsamt

Sabbatical oder kündigen?

In diesem Beitrag widmen wir uns einem der wichtigsten Themen der Weltreise Planung: dem Job. Und auch wenn Berufe grundsätzlich sehr unterschiedlich sind, hat man für eine Weltreise für gewöhnlich drei Optionen: Kündigen, ein Sabbatical (als Teilzeitmodell) oder unbezahlter Urlaub. Wir erklären dir alle drei Optionen, stellen die Vor- und Nachteile gegenüber und widmen uns darüber hinaus der Thematik rund ums Arbeitsamt und wie du dir bei einer Kündigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach deiner Weltreise sicherst.

1. Die Kündigung

Zu kündigen scheint die extremste Form zu sein, eine Weltreise zu realisieren. Denn mit einer Kündigung sind viele Unsicherheiten verbunden: finanzielle Abstriche, keine Sozialversicherungen, Chaos mit dem Arbeitsamt und Zukunftsängste. Doch viele dieser Ängste sind teilweise unbegründet und zudem erhält man durch eine Kündigung das Maximum an Flexibilität. Doch was ist bei der Kündigung zu beachten, was passiert mit der gesetzlichen Krankenversicherung und musst du dich arbeitslos melden? Das gehen wir mit dir Schritt für Schritt durch und beginnen mit deinem Kündigungsschreiben.

Bei einer eigenständigen Kündigung ist zuerst die Kündigungsfrist zu beachten. Gesetzlich beträgt diese nach §622 BGB vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats und steigt mit der Betriebszugehörigkeit. Allerdings weichen Arbeitsverträge häufig von dieser Reglung ab und haben eine längere Kündigungsfrist (z.B. 3 Monate). Check daher unbedingt deinen Arbeitsvertrag. Eine wirksame Kündigung bedarf zwingend der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen.

So – du hast gekündigt, aber was passiert jetzt mit der Krankenversicherung? Für den Monat nach Beendigung deiner Beschäftigung bist du in Deutschland noch automatisch versichert („nachgehender Leistungsanspruch“), danach müsstest du dich theoretisch freiwillig gesetzlich krankenversichern, denn in Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Aber bis dahin bist du wahrscheinlich schon über alle Berge und deine Weltreise ist gestartet. Die gesetzliche Krankenkasse kommt nicht für Behandlungskosten im außereuropäischen Ausland auf, weswegen es unnötig wäre, weiterhin hohe Beiträge zu zahlen, wenn die Leistung dafür nicht erbracht werden kann. Dafür hast du ja deine private Auslandskrankenversicherung. Also was tun?

Trete rechtzeitig mit deiner Krankenkasse in Kontakt, um dich ab dem Start deiner Weltreise abzumelden (am besten drei Monate vorher). Für die Abmeldung sollte ein Zweizeiler mit den Eckdaten (Mitgliedsnummer, letzter Tag des Beschäftigungsverhältnisses, Start der Reise, ggf. voraussichtliche Rückkehr) und die Vorlage deiner privaten Auslandskrankenversicherung und deines Ausreisetickets ausreichen. Hinweis: Auch wenn du weiterhin in Deutschland gemeldet bist, kannst du dich für die Dauer deiner Weltreise bei der gesetzlichen Krankenkasse abmelden. Die Anmeldung nach Rückkehr erfolgt dann entweder über deinen Arbeitgeber, durch die Bundesagentur für Arbeit, falls du Arbeitslosengeld beziehst. Solltest du nach Rückkehr weder einen Job haben, noch Arbeitslosengeld beziehen, musst du dich freiwillig selbst versichern und den Mindestbetrag von ca. 220 Euro pro Monat aus eigner Tasche zahlen.

Frage bei deiner gesetzlichen Krankenkasse vor der Abmeldung nach, ob eine kostenpflichtige Anwartschaft für die Wiederaufnahme nach deiner Reise nötig ist. Diese Anwartschaft verpflichtet die Krankenkasse, dich nach deiner Rückkehr wieder aufzunehmen. Wir haben dazu etwas recherchiert und mit unserer gesetzlichen Krankenkasse (Techniker Krankenkasse) telefoniert und sind zu dem Entschluss gekommen, dass eine Anwartschaft für uns nicht nötig ist. Denn in Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht (§ 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes) und daher musst du dich nach deiner Rückkehr sowieso wieder versichern und die Krankenkasse, bei der zu zuletzt versichert warst (bei uns die TK), ist dazu verpflichtet, dich wieder aufzunehmen – auch ohne Anwartschaft! Allerdings unter einer Voraussetzung: Du darfst neben deiner privaten Auslandskrankenversicherung keine weitere vollumfängliche Krankenversicherung abgeschlossen haben (z.B. private Krankenversicherung). Aber das ist weder bei uns, noch bei den meisten anderen Reisenden der Fall.

So gesehen wird für die meisten Leute, die auf Weltreise gehen, keine Anwartschaft nötig sein. Allerdings weichen die Regelungen für Beamte, Selbstständige und privat Versicherte ab. Und auch bei älteren oder vorerkrankten Menschen oder wenn der Auslandsaufenthalt extrem lange geplant ist, sollte man über eine Anwartschaft nachdenken. So oder so: Kläre es vorab telefonisch mit deiner Krankenkasse. Wir können hier nur unsere persönlichen Erfahrungen aus Recherchen und Telefonaten mit der TK wiedergeben.

Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse ruht nach einer Kündigung. Wenn du um jeden Preis Beitragslücken vermeiden möchtest, kannst du den Mindestbetrag von etwa 100 Euro monatlich freiwillig bezahlen, um die negativen Auswirkungen auf deine zukünftige gesetzliche Rente zu minimieren.

Muss ich zum Arbeitsamt?
Kommen wir nun zum letzten und wohl kompliziertesten Punkt: der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitslosengeld. Das ist nur für diejenigen relevant, die sich für eine Kündigung entscheiden. Denn bei einem Teilzeitmodell oder unbezahltem Urlaub kehrt man nach der Weltreise für gewöhnlich in seine alte berufliche Tätigkeit zurück und ist damit wieder voll berufstätig. Aber bei einer Kündigung ist das alles etwas komplizierter und i
m Internet kursieren viele unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Infos – wir sortieren das Ganze mal auf Grundlage unserer Erfahrungen. Das Wichtigste vorab: Niemand ist dazu verpflichtet, sich beim Arbeitsamt zu melden! Wenn du trotz Kündigung keine Leistungen wie Arbeitslosengeld nach deiner Weltreise in Anspruch nehmen möchtest, musst dich lediglich wie oben beschrieben bei der gesetzlichen Krankenkasse ab- und selbstständig wieder anmelden. Aber für all diejenigen, die sich absichern wollen, wird es tatsächlich etwas bürokratischer. Doch bevor wir zu den Details kommen, wie du dir den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Weltreise sicherst, sollte man erstmal zwischen zwei Arten einer Reise differenzieren:

Wenn du weniger als 18 Monate unterwegs sein wirst und vor deiner Weltreise zwölf Monate in einem festen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hast, musst du dich nicht vorab bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend oder arbeitslos melden – auch wenn du direkt nach der Reise Arbeitslosengeld beantragen möchtest. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bestehen, wenn du zwölf der letzten 30 Monate gearbeitet hast. Diese Regelung gilt seit Januar 2020. Zuvor wurde auf Basis von 24 Monaten kalkuliert.

Aber was ist mit der Sperrfrist? 
Normalerweise gilt für den Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Sperrfrist von drei Monaten bei Eigenkündigung. Doch diese Sperrfrist läuft während deiner Reise ab, selbst wenn du dich nicht vorher beim Arbeitsamt meldest. Denn maßgeblich für die Sperrfrist ist der Zeitpunkt der Beschäftigungslosigkeit und nicht – wie oft vermutet – die Arbeitslosenmeldung. Von daher hast du ab Tag 1 deiner Rückkehr Anspruch auf Arbeitslosengeld, ohne vor deiner Reise mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen zu müssen. Aber wir haben im Internet Berichte gelesen, bei denen das Arbeitsamt den Ablauf der Sperrfrist während der Reise ohne vorherige Arbeitslosenmeldung nicht anerkannt hat. Kontaktiere deine lokale Arbeitsagentur vor der Reise, um hierbei auf Nummer sicher zu gehen, denn trotz dieser eigentlich einheitlichen Reglung bekommt man je nach Arbeitsamt oft verschiedene Antworten auf die gleichen Fragen.

Wichtiger Hinweis
Um nach deiner Reise Arbeitslosengeld zu beantragen, benötigst du grundsätzlich eine Arbeitsbescheinigung aller deiner Arbeitgeber der letzten fünf Jahre. Das kannst du theoretisch auch nach der Weltreise anfordern, aber es macht Sinn, diese bereits vorab, am besten im Zuge deiner Kündigung, anzufragen. Denn damit kannst du später den Antrag auf Arbeitslosengeld schneller ausfüllen und musst nicht noch auf die ganzen Arbeitsbescheinigungen warten.

Bei einer Reisedauer von über 18 Monaten wird alles etwas komplizierter und du musst vor deiner Weltreise zur Bundesagentur für Arbeit, um dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für vier Jahre zu sichern. Wie genau das funktioniert, zeigen wir dir im nächsten Abschnitt Schritt für Schritt.

Wichtige Info
Alle hier aufgeführten Informationen basieren auf unseren Recherchen und persönlichen Erfahrungen und stellen keine allgemein gültigen oder rechtsverbindlichen Aussagen dar. Darüber hinaus beziehen sich die meisten Aspekte auf Berufstätige in einem Angestelltenverhältnis und weniger auf Freiberufler und Selbstständige, bei denen diese Regelungen häufig abweichen. Zudem arbeiten Ämter und Arbeitsagenturen oft unterschiedlich und unabhängig, sodass es immer wieder zu widersprüchlichen Aussagen und Informationen kommen kann.

Nach deiner Kündigung solltest du dich beim Arbeitsamt (offiziell: Bundesagentur für Arbeit) arbeitssuchend (nicht arbeitslos) melden.

  • Wann?
    Drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung, sofern deine Kündigungsfrist kürzer als drei Monate ist. Einfach gesagt: Sofort nach deiner Kündigung!
  • Wie und wo?
    Telefonisch, persönlich oder am besten online bei der Bundesagentur für Arbeit
    (unter Punkt 1 den Button „online arbeitssuchend“ klicken. Dazu musst du dich erst als Privatperson registrieren. Der Button führt dich direkt auf die Registrierungsseite. Nach der Anmeldung erhältst du innerhalb von wenigen Tagen einen PIN per Post, mit dem du dein Konto vollständig aktivieren kannst. Die Arbeitssuchendmeldung funktioniert aber bereits ohne die PIN-Freischaltung)
  • Warum?
    Die Arbeitssuchendmeldung ist für die kommenden Schritte wie Arbeitslosenmeldung oder die Beantragung des Arbeitslosengeldes notwendig, um dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für vier Jahre zu sichern. Bei Reisen über 18 Monate verfällt sonst dein Anspruch, selbst wenn du zwölf Monate vor deiner Reise durchgehend gearbeitet hast. 

Für die Arbeitssuchendmeldung musst du einige Auskünfte über dich machen (z.B. Sozialversicherungsnummer, berufliche Tätigkeit, Ende der Beschäftigung). Ein paar Tage später wirst du auch einen Anruf oder einen Brief von der Arbeitsagentur erhalten, um ein paar weitere Angaben über dich zu machen (Schulabschluss, Ausbildung, Studium, Berufserfahrung).

Im nächsten Schritt musst du dich arbeitslos melden. Vorher hattest du dich ja nur arbeitssuchend gemeldet und warst noch in deinem alten Job beschäftigt. Du kannst dich frühestens drei Monate vor deiner zukünftigen Arbeitslosigkeit und spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Das ist für den Leistungsbezug zwingend erforderlich und musste bisher persönlich bei deiner Agentur für Arbeit erfolgen. Mittlerweile gibt es im Portal der Arbeitsagentur auch die Möglichkeit, sich online arbeitslos zu melden.

Wichtige Anmerkung: Um später deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du dem Arbeitsmarkt mindestens einen Tag nach Beendigung deines Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung stehen. Solltest du deine Weltreise nach deinem letzten Arbeitstag starten, ist das in der Regel kein Problem. Aber wenn du beispielsweise zum 31.1. gekündigt hast, die letzten beiden Wochen im Januar deinen Resturlaub nimmst und den Flug für den 25.1. gebucht hast, könnte es problematisch werden, da du dem Arbeitsmarkt ja gar nicht erst zur Verfügung gestanden hast, weil du weg bist, bevor deine Beschäftigung überhaupt geendet hat. Behalte das beim Buchen der Flüge im Hinterkopf oder kläre das vorab mit deiner zuständigen Arbeitsagentur.

Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, benötigst du die Arbeitsbescheinigungen deiner Arbeitgeber der letzten Jahre (2-3 Jahre, wenn du unter 50 bist, 5 Jahre, wenn du über 50 bist). Die Arbeitgeber sind zur Ausstellung dieser verpflichtet. Allerdings kann die Bescheinigung erst mit deiner letzten Gehaltsabrechnung ausgestellt werden. Den Antrag auf Arbeitslosengeld kannst du trotzdem schon ausfüllen und die Arbeitsbescheinigung nachreichen.

Um dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für vier Jahre zu sichern, musst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Wir würden empfehlen, den Antrags bereits vor der Weltreise zu stellen, wenn du alle dafür nötigen Unterlagen vorliegen hast. So hat die Arbeitsagentur bereits alle Infos von dir und nach der Weltreise kannst du genau diesen Antrag nochmal neu bewilligen lassen. Das ist wohl nicht zwingend notwendig, aber macht dir das Leben nach Rückkehr leichter. Denn erst die Bewilligung dieses Antrages sichert dir deinen Anspruch für weitere vier Jahre! Sollte der Antrag abgelehnt werden, gilt die oben beschriebene Regelung mit den 30 Monaten.

Du kannst den Antrag online ausfüllen (Punkt 4) und musst dafür deine Beschäftigungen der letzten fünf Jahre auflisten, Infos zu der Kündigung angeben und im letzten Schritt die Arbeitsbescheinigung hochladen. Diese kann allerdings auch online nachgereicht werden.

Vor dem Start deiner Reise musst du dich beim Arbeitsamt abmelden, da du für die Dauer deiner Reise dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wir hatten das direkt im ersten Telefonat mit der Arbeitsagentur gemacht und das Abmeldedatum auf den Tag unseres Abfluges gelegt. Daraufhin erhälst du einen Aufhebungsbescheid, wodurch sämtliche Leistungsansprüche wegfallen – also das Arbeitslosengeld und auch die Krankenversicherung.

Melde dich wie oben beschrieben bei der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Zuerst solltest du dich wieder beim Einwohnermeldeamt anmelden, falls du dich aus Deutschland abgemeldet hast. Danach musst du zum Arbeitsamt, um dich erneut arbeitslos zu melden. Danach kannst deinen bereits gestellten Antrag auf Arbeitslosengeld nutzen oder einen neuen Antrag erstellen, um den Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld 1 zu erhalten. Sollte der Antrag bewilligt werden, was in der Regel um die 15 Werktage dauert, bist du über die Arbeitsagentur gesetzlich krankenversichert.

Aber kontaktiere vorab deine Krankenversicherung, ob du für die Zwischenzeit eine freiwillige Versicherung abschließen musst. Denn grundsätzlich herrscht in Deutschland Krankenversicherungspflicht und in der Zeit von der Rückkehr bis zur Bewilligung des Arbeitslosengeldes bist du nicht krankenversichert (und kannst dementsprechend keine Arzttermine wahrnehmen). Sollte der Antrag auf ALG dann genehmigt werden, werden die Kosten von der Arbeitsagentur übernommen, auch wenn du dich vorher freiwillig versichert hast. Eine Bestätigung für die Krankenversicherung kann dir dein Anbieter per Post schicken, solange du dein Versicherungskärtchen noch nicht hast, aber trotzdem zum Arzt gehen möchtest.

Bei Bewilligung des ALG 1 erhältst du bereits am Ende des Monats den dort aufgeführten Betrag auf dein Konto (60% des letzten Nettogehaltes, 67% wenn du Kinder hast), da die dreimonatige Sperrfrist für Eigenkündigung ja bereits während deiner Weltreise abgelaufen ist. In der Zwischenzeit beginnen die Gespräche für die Berufsberatung und Jobvermittlung.

In der Regel hast du zwölf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I (je nach Alter und Dauer der vorherigen Beschäftigung). Solltest du nach der Weltreise beispielsweise zwei Monate brauchen, um einen Job zu finden, bleibt ein weiterer Anspruch von zehn Monaten für vier Jahre bestehen! Wenn du dann in deinem neuen Job in der Probezeit entlassen oder kurz danach betriebsbedingt gekündigt wirst, kannst du diesen restlichen Anspruch weiterhin geltend machen, da du nur zwei von deinen dir zustehenden zwölf Monaten genutzt hast.

Puh – einmal tief durchatmen! Das wars zu Kündigung, Arbeitsamt und gesetzlicher Krankenversicherung. Hier sind wirklich viele Dinge zu beachten, allerdings hat man dadurch die Gewissheit, nach der Weltreise finanziell ein Stück weit abgesichert zu sein.

2. Sabbatical (Teilzeitmodell)

Bei einem Sabbatical handelt es sich um eine berufliche Auszeit im Rahmen eines Arbeitszeitmodells, bei dem man über die Dauer der Reise weiterhin von seinem Arbeitgeber bezahlt wird. In Deutschland lässt sich ein Sabbatical (oder Sabbatjahr) beruflich am ehesten mit einem Teilzeitmodell gleichsetzen. Und dieses Teilzeitmodell hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele Vorteile, bedarf allerdings einer sehr langen Planungs- und Vorlaufzeit. Dabei gehst du für einen vorher definierten Zeitraum für die Hälfte deines Gehaltes Vollzeit arbeiten. Nach dieser Ansparphase gehst du für den gleichen Zeitraum gar nicht mehr arbeiten, bekommst aber trotzdem 50% deines Gehaltes. Das Teilzeitmodell geht dabei insgesamt immer doppelt so lange wie deine Auszeit. Ein kurzes Beispiel verdeutlich das Prinzip:

Ausgangssituation

Ansparphase

Ausgleichsphase

So sicherst du dir ein dauerhaftes Einkommen während der Reise, ohne aktiv zu arbeiten. Dazu hast du die Sicherheit, nach Rückkehr wieder in deinen Job zurückzukehren und die ganzen Sozialversicherungen bleiben auch während der Auszeit bestehen. Eine Auslandskrankenversicherung brauchst du natürlich trotzdem! Beamte und gleichgestellte Angestellte des Öffentlichen Dienstes haben sogar einen Anspruch auf dieses Teilzeitmodell und auch in der freien Wirtschaft wird es immer geläufiger, gerade bei größeren Unternehmen und langjährigen Mitarbeitenden.
Das ganze Modell funktioniert natürlich auch für andere Zeiträume, z.B. für eine dreimonatige oder sogar einjährige Auszeit. Aber gerade bei längeren Zeiträumen kann die Ansparphase sehr mühselig sein und man verliert durch die langfristige Planung an Flexibilität. Aber vielleicht ist es ja das perfekte Modell für dich und deinen Arbeitgeber.

3. Unbezahlter Urlaub

Ein langfristiger, unbezahlter Urlaub kann für dich eine gute Option sein, wenn sich ein Teilzeitmodell nicht realisieren lässt, du aber mit deinem Arbeitgeber grundsätzlich einig bist, dass du nach deiner Auszeit wieder einsteigen möchtest. Das Modell ist recht simpel: Du einigst dich mit deinem Arbeitgeber auf einen festen Zeitraum und bist für diesen Zeitraum ohne Gehaltszahlungen freigestellt und kehrst nach Ablauf wieder zurück zum Unternehmen. Andere Bestandteile des Vertrages (wie z.B. Kündigungsfristen) bleiben auch während des unbezahlten Urlaubes bestehen. Auch hier musst du dich definitiv mit deiner Krankenversicherung in Verbindung setzen, denn ohne die Gehaltszahlungen entfällt der Schutz aller Sozialversicherungen nach vier Wochen. Die Prozedur mit der Krankenkasse sollte dann ähnlich wie bei einer Kündigung sein, um die Mitgliedschaft für die Dauer der Reise zu beenden. Du kannst auch überlegen, die Beiträge für deine Rentenversicherung (100 € / Monat) freiwillig zu zahlen, um beim zukünftigen Renteneintritt keine Abstriche in Kauf nehmen zu müssen.

Vergleich Jobmodelle Weltreise

VorteileNachteile
Kündigung• Flexibilität
• Freiheitsgefühl
• Arbeitslosengeld nach Rückkehr
• Aufwand mit Arbeitsamt
• Abmeldung gesetzliche Krankenkasse
• kein Einkommen während Reise
• Jobsuche während/nach Reise
Teilzeitmodell• Festes Einkommen während Reise
• Jobsicherheit bei Rückkehr
• Keine Abmeldung gesetzliche Krankenkasse
• Lange Vorlaufzeit
• unflexibel
• mühsame Ansparphase
• wird nicht überall angeboten
Unbezahlter Urlaub• Jobsicherheit bei Rückkehr• Abmeldung gesetzliche Krankenkrasse
• unflexibel
• kein Einkommen während Reise

Welches Modell ist das beste?

Grundsätzlich gibt es, was den Job vor, während und nach der Weltreise angeht, kein Richtig und kein Falsch. Hier muss jeder ganz persönlich zwischen finanzieller Sicherheit und Flexibilität abwägen. Aus persönlicher Erfahrung können wir berichten, dass die meisten anderen Weltreisenden, die wir getroffen haben, gekündigt haben und „open end“ unterwegs waren. Demgegenüber stehen aber auch viele Reisende, die berufsbedingt einen festen Rückkehrtermin hatten.

Dazu kommen viele Backpacker, die beispielsweise nach oder während ihres Studiums unterwegs sind oder Berufstätige, die vor einem Jobwechsel stehen und sich dazwischen eine kleine Auszeit gönnen. Aber neben dem Job und dem doch recht komplizierten Gang zum Arbeitsamt gibt es bei der Weltreise Planung auch noch weitere Punkte wie die Wohnung oder die Abmeldung aus Deutschland zu beachten. Dazu haben wir dir weitere Infos weiter unten verlinkt.

Zu Beginn unserer Planung hatten wir beruflich eher mit dem Modell des unbezahlten Urlaubs geliebäugelt, um nach der Weltreise wieder in unsere Jobs zurückkehren zu können. Doch aufgrund der globalen Gesundheitslage zu Beginn des Jahres 2022 war uns das Maximum an Flexibilität wichtiger und daher haben wir uns für die Kündigung entschieden. Obwohl unsere Weltreise für weniger als 18 Monate geplant war, haben wir uns beim Arbeitsamt vorab arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Einfach um die Sicherheit zu haben, dass der Ablauf der Sperrfrist während der Reise anerkannt wird und wir im Zweifel auch länger als eineinhalb Jahre unterwegs bleiben können, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Tatsächlich haben wir diesen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach unserer Weltreise auch wahrgenommen. Wir waren damals bereits nebenberuflich als BetterBeyond selbstständig und konnten so nicht nur vermeiden, die über 200 Euro für die gesetzliche Krankenkasse selbst zu zahlen, sondern hatten damit die Möglichkeit abzuwägen, unsere Selbstständigkeit weiter auszubauen oder in unsere alten Berufe zurückzukehren. Nachdem wir uns den Arbeitsmarkt etwas angeschaut haben, sind wir zu dem Entschluss gekommen, Vollzeit in die Selbstständigkeit zu gehen und damit ist auch unser Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen.

Reisetipps

Eine gute Reisekreditkarte ist ein absolutes Must-Have! Wir zeigen dir die besten drei Optionen, die alle komplett kostenlos sind.

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Was kann zuhause bleiben, was sollest du unbedingt mitnehmen? Wir teilen unsere Erfahrungen aus über zwei Jahren Weltreise.

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